Fach- und Führungskräfte der Personaldienstleistungsbranche, die die Zeitarbeitstarifverträge entsprechend der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in ihren Arbeitsverträgen rechtskonform in Bezug nehmen wollen.
In dem circa zweistündigen Online-Seminar werden die wesentlichen Regelungen des neuen BAP-Musterarbeitsvertrages erläutert. Dabei wird insbesondere auf die Anforderungen an die Bezugnahmeklausel auf das BAP-Tarifwerk und die Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitsvertrags unter den gesetzlichen und tariflichen Regelungen eingegangen. Auch die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur vollumfänglichen Inbezugnahme der Tarifverträge in der Zeitarbeit wird dargestellt und berücksichtigt.
Schwerpunkte
Die Juristen des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. vermitteln den Teilnehmern praxisnah die Themen aus dem Gebiet des Tarif- und Arbeitsrechts.
28.09.2022, 10:00 - 12:00 Uhr | Online | Seminar-Nr.: TAV-280922-WEB |